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US- Zulassung: Innovation im Korsett der der „Substantial Equivalence“ – eine Fallstudie

Dreh- und Angelpunkt einer jeden 510(k) ist die Vergleichsführung zu einem sog. „Predicate Device“. Unterschiede sind prinzipiell erlaubt, solange eine „substantial equivalence“ gezeigt werden kann. Das Prinzip: der Hersteller muss demonstrieren, dass das eigene Produkt einem bereits zugelassenen Produkt – dem sogenannten Predicate Device – im Wesentlichen gleichwertig ist.

Wo das aufgrund von Unterschieden in Technologie oder Indikation / Zweckbestimmung nicht machbar ist, steht einem z.B. der Weg über eine DeNovo Einreichung offen. Allerdings: Eine DeNovo-Einreichunug kostet etwa 6x so viel wie eine 510(k) und die veranschlagte Reviewdauer ist fast doppelt so lange wie bei einer 510(k) – Ein Weg, der Zeit kostet, Ressourcen bindet und sich gerade für kleinere Produktkategorien wirtschaftlich oft nicht rechnet.

Doch wie soll ein innovatives Produkt mit neuen Features zu einem anderen Produkt "im Wesentlichen gleichwertig" etwas sein? Die Geschichte der ArgoCap® von Ovesco Endoscopy zeigt, dass mit der richtigen Strategie auch Innovation über den 510(k)-Weg auf den Markt gelangen kann.

ArgoCap®

Die ArgoCap® ist eine endoskopische Aufsatzkappe für die Argon-Plasma-Koagulation im Gastrointestinaltrakt. Anders als herkömmliche endoskopische Kappen verfügt die ArgoCap® über eine integrierte Führung für die APC-Sonde. Die Sonde wird außerhalb des Endoskopschafts geführt, abgewinkelt und in einer definierten Position fixiert. Das ermöglicht eine fokussierte Behandlung unter direkter Sichtkontrolle, schützt die Sonde vor Gewebekontakt und verbessert das endoskopische Handling. Gleichzeitig bleibt der Arbeitskanal des Endoskops frei für weitere Instrumente.

Die ArgoCap ist in Europa bereits in der Behandlung des Barrett-Ösophagus, GAVE-Syndrom oder Angiodysplasien etabliert.

Kein Predicate, kein 510(k)?

Der Herstellter, Ovesco Endoscopy strebte den 510(k) Weg an. Doch während es eine Reihe einfacher Endoscop-Kappen gibt, gab es kein zugelassenes Vergleichsprodukt mit APC-Sonden-Führung. Die verfügbaren endoskopischen Kappen waren für andere Zwecke zugelassen – für die Visualisierung bei schwierigen anatomischen Verhältnissen, für die endoskopische Mukosaresektion und zur Aufrechterhaltung der optimalen Sichttiefe.

Die Strategie: Wortwahl als regulatorischer Hebel

Ein Aufwendiges de Novo Verfahren oder technologische Kompromisse kamen für den Hersteller nicht in Frage. Die Lösung lag in der präzisen Analyse der Zweckbestimmung. Zunächst galt es also zu erörtern, welche Intention und Vermarktung mit dem Produkt verbunden wird: Welche Claims können nicht aufgegeben werden, , wie bereit ist man, sich zugunsten einer 510(k) an ein Predicate Device anzunähern? Das Ziel war: Aus vorhandenen Formulierungen zur Indikation ableiten, welche gemeinsame Zweckbestimmung zugrunde liegt und die eigene Indikationsstellung so formulieren, dass die Zweckbestimmung unberührt bleibt

Das identifizierte Vergleichsprodukt – eine klassische endoskopische Kappe – hatte zwei zentrale Elemente in seiner FDA-Clearance: erstens die gastrointestinale Mukosaresektion, zweitens die Aufrechterhaltung der geeigneten Tiefe des Sichtfelds des Endoskops. Der zweite Punkt war der Schlüssel. Beide Produkte – die klassische Kappe und die ArgoCap® – erfüllen die Funktion der Distanz- und Sichtkontrolle während endoskopischer Eingriffe.

Statt eine komplett neue Zweckbestimmung zu formulieren, wurde die bestehende minimal, aber gezielt erweitert. Die Zweckbestimmung der ArgoCap® lautete: gastrointestinale endoskopische Mukosaresektion und Koagulation sowie die Aufrechterhaltung der geeigneten Tiefe des Sichtfelds des Endoskops. Drei Worte – "und Koagulation" – machten den Unterschied. Die Kernfunktion blieb identisch, die Koagulation wurde als zusätzlicher Anwendungsbereich integriert, die Substantial Equivalence blieb argumentierbar.

Vorabklärung mit der FDA

Bevor Zeit und Ressourcen in eine vollständige 510(k)-Einreichung investiert wurden, erfolgte eine Q-Submission mit der FDA. Die zentrale Frage war: Ist dieser Weg gangbar? Denn allen Beispielen, Erfahrungen und Guidance-Dokumenten zum Trotz bleibt die Darlegung einer „substantial equivalence“ bei Unterschieden in Indikation und Technologie immer auch eine subjektive Interpretation und Anwendung von Anforderungen.

In diesem Fall haben wir vorab über eine Q-Submission mit der FDA das Gespräch gesucht. Wichtig dabei: Frag nicht „darf ich das bitte so machen?“, sondern die vorher angestellten Überlegungen stichhaltig darlegen. Heraus kamen konkrete Vorschläge für Benchtestszenarien, die die FDA bzgl. der Unterschiede für notwendig erachtet.

Das Ergebnis: 510(k)-Clearance

Durch die Q-Submission konnte die Benchtestbatterie für das Produkt abgerundet und vervollständigt werden. Die sich anschließende 510(k) konnte direkt Bezug auf die Q-Submission nehmen, darlegen, dass FDA-Rückmeldungen stringent umgesetzt wurden und führte schließlich zum Zulassungserfolg.

Fazit: Innovation braucht Strategie

Diese Case Study zeigt, dass die Anforderung der "wesentlichen Gleichwertigkeit" nicht bedeutet, dass Produkte identisch sein müssen. Innovative Features können integriert werden, wenn die Kernfunktion vergleichbar bleibt. Wie ein Produkt beschrieben wird, kann den Unterschied zwischen einem gangbaren und einem nicht-gangbaren regulatorischen Weg ausmachen. Manchmal braucht es nur die richtigen zwei Worte.

Die Vorabklärung mit der FDA kostet Zeit und Geld, aber deutlich weniger als eine abgelehnte 510(k)-Einreichung oder ein unnötiger De Novo-Prozess. Gezielte Performance-Daten können eine erweiterte Zweckbestimmung untermauern und sind in der Regel schneller und kostengünstiger als eine De Novo-Zulassung.

Dr. rer. nat. Maria Kiel

Project Manager

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